Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion "Das hr3 Quiz am Nachmittag – ADAC Fahrsicherheitstrainings" vom 21.10.2024 bis 07.12.2024 akzeptiert:

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1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Spielgestaltung:

Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das entsprechende Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion „Das hr3 Quiz am Nachmittag – ADAC Fahrsicherheitstrainings“ an. Sobald die Moderatorin von „Der hr3 Nachmittag“ innerhalb ihrer Sendung eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anruft und den Gewinn am Telefon ausdrücklich verkündet, gewinnt diese/r.

Die Teilnehmer*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

3. Der Gewinn beinhaltet

  • die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining zusammen mit weiteren Ge-winner*innen für den/die Gewinner*in sowie eine ebenfalls teilnehmende Begleitperson am Samstag, den 07.12.2024 auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrum Rhein Main in Gründau. Tatsächlicher Beginn ist um 8 Uhr, das voraussichtliche Ende um 16 Uhr.
  • ausgewählte Getränke und Verpflegung für den/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitung.

4. Der/die Gewinner*in und die ebenfalls am Fahrsicherheitstraining teilnehmende Begleitperson müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für einen PKW sein und das Training mit ihrem eigenen, verkehrssicheren PKW absolvieren (1 PKW/2 Personen, abwechselnd genutzt). Die notwendige Gesundheit/Fitness ist Voraussetzung für die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining.

5. Das Training findet mit dem eigenen, ordnungsgemäß zugelassenen PKW statt (der/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson können sich einen PKW teilen, soweit es der entsprechende Versicherungsschutz zulässt). Jede/r Teilnehmer*in ist daher verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz vonseiten des ADAC oder des Hessischen Rundfunks. Auf Anforderung ist jede/r Teilnehmer*in verpflichtet, dem ADAC einen Nachweis über den Versicherungsschutz vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

Bei Interesse können die Teilnehmer*innen am Morgen der Veranstaltung auf eigene Kosten vor Ort eine speziell auf Fahrsicherheitstrainings zugeschnittene Tages-Versicherung abschließen.

6. Der/die Gewinner*in kann seinen/ihren Gewinn ausschließlich am Samstag, den 07.12.2024 in Anspruch nehmen (geplante Uhrzeit von 8 Uhr bis ca. 16 Uhr). Der Gewinn kann zu keiner anderen Zeit eingelöst werden. Die Gewinner*innen haben rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen. Treffpunkt ist bereits um 7.45 Uhr auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrum Rhein-Main in 63584 Gründau, Gründautalring 1.

7. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender: ADAC Hessen-Thüringen), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns und haftet dem/der Gewinner*in nicht auf Erfüllung sowie insbesondere nicht auf Schadensersatz für mögliche Personen, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können, sowie für etwaige Rechts- oder Sachmängel. Der/die Gewinner*in nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.

7. a) Zusätzlich müssen vor Ort die AGB des ADAC Fahrsicherheitszentrums akzeptiert werden.

8. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese von dem/der Gewinner*in unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen. Mit der Unterschrift des Gewinners/der Gewinnerin gelten die Teilnahmebedingungen auch für jeweilige die Begleitperson als akzeptiert.

9. Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner*in das Fahrsicherheitstraining nicht antreten kann. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich.

10. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

11. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an den/die Gewinnstifter*in ADAC Hessen-Thüringen zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutz-bestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können.

Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO). Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

12. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

13. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen oder dem Gewinnstifter) zu übertragen. Der Gewinnstifter ADAC kann die Aufnahmen insbesondere auch auf den eigenen Onlineangeboten und in eigenen Printpublikationen veröffentlichen.

14. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisspender*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

15. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: hr3