Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion "Das hr3 Quiz am Nachmittag – IKEA" vom 25.11.2024 bis 20.12.2024 akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Spielgestaltung:

Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das entsprechende Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion „Das hr3 Quiz am Nachmittag – IKEA“ an. Sobald die Moderatorin von „Der hr3 Nachmittag“ innerhalb ihrer Sendung eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anruft, mit ihm/ihr quizzt und letztendlich den Gewinn am Telefon ausdrücklich verkündet, gewinnt diese/r.

Die Teilnehmer*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

3. Der Gewinn beinhaltet

  • 2 SYMFONISK Regal-WiFi-Speaker
  • 2 Bodenstative für SYMFONISK Regal-WiFi-Speaker
  • 1.000 GLIMMA Teelichte

4. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender: IKEA Frankfurt, Hanau und Wallau), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des jeweiligen Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln.

5. Die Gewinne sind persönlich von dem/der Gewinner*in zu einem vorab mit IKEA Frankfurt, Hanau & Wallau vereinbarten Termin im jeweiligen IKEA-Standort (Frankfurt, Hanau oder Wallau) abzuholen, spätestens jedoch bis 31.01.2025. Die dadurch entstehenden Transferkosten sind nicht Teil des Gewinns und müssen von dem/der Gewinner*in selbst getragen werden. Der/die Gewinner*in steht hr3 und dem Gewinnstifter IKEA Frankfurt, Hanau und Wallaubei der Abholung der Gewinne für Audio-, Foto- und Filmaufnahmen zur Verfügung.

6. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese von dem/der Gewinner*in unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen.

7. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich.

8. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

9. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an den Gewinnstifter IKEA Frankfurt, Hanau und Wallau zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutz-bestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können.

Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO). Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

10. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

11. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen oder den Gewinnstifter) zu übertragen. Der Gewinnstifter IKEA Frankfurt, Hanau und Wallau kann die Aufnahmen insbesondere auch auf den eigenen Onlineangeboten und in eigenen Printpublikationen veröffentlichen.

12. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisspender*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

13. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: hr3