Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die hr3 Programmaktion "Mit Tobi und Tanja nach Disneyland® Paris" vom 08.05.2024 bis zum 16.05.2024 akzeptiert:
1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
2. Spielgestaltung:
Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion "Mit Tobi und Tanja nach Disneyland® Paris" an. Sobald der Moderator der "hr3 Morningshow" innerhalb seiner Sendung eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anruft und den Gewinn am Telefon ausdrücklich verkündet, gewinnt diese/r.
Die Gewinner*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Der Gewinn beinhaltet:
- einen dreitägigen Aufenthalt für den/die Gewinner*in und 3 Begleitperson/en in Disneyland® Paris. Der Transfer nach Disneyland® Paris und zurück ist nicht im Gewinn enthalten.
- 2 Übernachtungen in einem Zimmer im "Disney Hotel New York – The Art of Marvel" inklusive Halbpension für den/die Gewinner*in und dessen/deren Begleitperson/en. Die Halbpension beinhaltet Frühstück und einen Voucher pro Person und Tag für ein Mittag- oder Abendessen inklusive einem alkoholfreien Getränk in einem der zu Disneyland® Paris gehörenden Restaurants vor Ort. Sonstige Verpflegung ist nicht im Gewinn enthalten. Hotel-Nebenkosten wie Minibar, Zimmerservice, Pay-TV, Telefon, etc. werden ebenfalls nicht übernommen.
- je ein 3-Tages-Eintrittsticket für den "Disneyland Park" sowie den "Walt Disney Studios Park" für den/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en.
4. Der Gewinn muss innerhalb eines Jahres ab dem auf den dem/der Gewinner*in zugesandten Vouchern und Tickets abgedruckten Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eine Einlösung am 24.12. und 31.12. ist ausgeschlossen. Der/die Gewinner*in ist für die Buchung seines/ihres Aufenthalts selbst verantwortlich; die Buchung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anreisedatum erfolgen. Über die konkreten Buchungsmodalitäten wird der/die Gewinner*in durch hr3 Strategie & Entwicklung informiert.
Der/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en müssen sicherstellen, dass sie über einen noch für mindestens sechs Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass (ab Reisedatum) verfügen und – falls notwendig (nicht-EU-Bürger*in) – ein gültiges Visum besitzen. Sollte ein Visum erforderlich sein, so ist dies selbst und auf eigene Kosten zu besorgen. Der/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en sind für ihre Reiseversicherung und Eintrittsformalitäten selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf eigene Kosten ist zu empfehlen.
6. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender Disneyland® Paris), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk ist nicht Reiseveranstalter oder -vermittler.
Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns und haftet den Gewinnern und deren Begleitung/en nicht auf Erfüllung sowie für mögliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch den Aufenthalt in Disneyland® Paris entstehen können sowie für etwaige Reisemängel. Die Gewinner*innen und deren Begleitung/en nehmen an dem Aufenthalt auf eigene Gefahr teil.
7. Die Gewinner*innen und ihre Begleitungen können ihren Gewinn nur in dem zuvor persönlich mit Disneyland® Paris vereinbarten und eigenständig gebuchten Zeitraum in Anspruch nehmen. Der Gewinn kann zu keiner anderen Zeit eingelöst werden. Die Buchung ist ausschließlich auf die zuvor mit hr3 Strategie & Entwicklung vereinbarte Weise möglich.
8. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese vom/von der Gewinner*in unterschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen vorliegen. Mit der Unterschrift des/der Gewinner*in gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für die Begleitpersonen als akzeptiert.
9. Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner*in die Reise nicht antreten kann. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich. Sollte der/die Gewinner*in nicht reisen können, sind eventuell anfallende Gebühren vom/von der Gewinner*in zu tragen.
10. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.
11. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an die Gewinnstifter Disneyland® Paris zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.
Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.
12. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
13. Die Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton –jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen und den Gewinnstifter Disneyland® Paris selbst) zu übertragen.
Mit der Einsendung von Foto-, Audio- und Videodateien und ggf. zugehörigem Text (im Folgenden „Material“ genannt), stimmen die Teilnehmer*innen ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für alle Verwertungszwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt, insbesondere im Internetangebot sowie im Fernseh- oder Radioangebot des Hessischen Rundfunks (hr) zu und räumen dem hr die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sie sind daher einverstanden, dass Material auch in jedweder technischen Form auf Abruf übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, insbesondere on demand im Internetangebot des hr, in der ARD-Mediathek, in den mit Senderkennung des hr bespielten Drittplattformen (beispielsweise hr-YouTube-Channels) sowie in ausgewählten sozialen Medien.
Steht den Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit ihrem Material ein Urheberrecht oder sonstiges Recht zu, so räumen sie dem hr insoweit für Zwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt die nicht exklusiven Nutzungsrechte ein.
Der hr ist berechtigt, die ihm gewährten Rechte ganz oder zum Teil auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte zu bewilligen und einzuräumen.
Die Teilnehmer*innen garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und alle gezeigten Personen mit den Aufnahmen und deren Nutzung gemäß diesen Bedingungen einverstanden sind, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Das Material darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Soweit auf dem Material minderjährige Personen (unter 18 Jahren) abgebildet sind, benötigen sie das Einverständnis von deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Teilnehmer*innen garantieren, Inhaber*in sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte am Material zu sein/oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern, dass die dem hr zugestandenen Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet sind und kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist. Achtung: Minderjährige benötigen zur Einsendung von Foto-, Audio- oder Videodateien das Einverständnis ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den hr und alle, die Rechte von ihm herleiten, von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen oder Gewährleistungen geltend gemacht werden sowie von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Der hr behält sich die Entscheidung über eine Veröffentlichung grundsätzlich vor. Das von den Teilnehmer*innen eingesandte Material kann jederzeit durch die Redaktion bearbeitet, z.B. geteilt, verändert, zur Herstellung eines Filmwerkes oder Audiobeitrages genutzt, gespeichert, archiviert oder ggf. gelöscht werden.
Der hr ist nicht zur Nutzung des eingesandten Materials verpflichtet. Der hr ist berechtigt, jede Veröffentlichung mit dem Namen des/der entsprechenden Teilnehmer*in zu versehen. Anonym eingesandtes Material wird grundsätzlich nicht veröffentlicht. Bitte senden Sie keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen oder andere strafbaren oder werblichen Inhalte ein.
Für das Material übernimmt der hr keine Haftung. Im eingesandten Material enthaltene Meinungsäußerungen spiegeln nicht die Meinung des hr wider.
15. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.
16. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.
17. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.